Bei Kampfmittelverdacht oder zur Prävention der Gefahrenabwehr sollte bei allen erdeingreifenden Arbeiten vorab eine Kampfmitteluntersuchung durchgeführt werden. Dies gilt auch für das Einbringen von Bohrwerkzeug, um Rückschlüsse für Baugrund- und Altlastenerkundungen zu erhalten. Das Erstellen eines Bodengutachtens erfolgt in der Regel vor Beginn der Baumaßnahme, so dass oftmals eine Kampfmittelerkundung in Vorarbeit fehlt. Die Bohrungen würden in diesem Fall im Sinne der Kampfmittelbeseitigung ganz ohne Sicherheit gebohrt. Durch das abteufen von Bohrungen, können Bombenblindgänger oder verklappte Munition so bewegt bzw. beschädigt werden, daß eine Umsetzung zur Detonation erfolgen kann. Unsere Aufgabengebiet umfasst die kampfmitteltechnische Untersuchung für Ramm- und Rammkernsondierungen aller Art, sowie die Freigabe geplanter Schürfe für Bodenerkundungen. Wir bieten eine kurzfristige, kostengünstige Einplanung zur Überprüfung der Bohransatzpunkte und können flexibel auf örtliche Gegebenheiten reagieren. Durch den Einsatz unseres Bodenradars können zusätzlich Bereiche untersucht werden, in welchen eine konventionelle Erkundung mittels Kampfmittelsuchsonde nicht möglich wäre. Dazu zählt die Untersuchung in und an Häusern, neben Sparten, Gleisen, Autos, Container etc.